Ausbildungsklassen

Folgende Führerscheinklassen bilden wir aus.

Klassen A, A1, A2 und AM

A
Voraussetzungen:

Mindestalter:
• 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder
• 21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge
• Klasse A2 vorausgesetzt wenn unter 24 Jahre alt

Einschluss:
Klassen A2, A1 und AM

Hinsweise:
Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen
• einem Hubraum mehr als 50 cm³
• einer Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h
• eine Motorleistung mehr als 35 kW
(Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) 0,2 kW/kg)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B)
• einem Hubraum mehr als 50 cm³
• einer Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h
• eine Motorleistung mehr als 15 kW
A1
Voraussetzungen:

Mindestalter:
• 16 Jahre

Einschluss:
Klassen AM

Hinsweise:
-

Krafträder (Leichtkrafträder) - Zweiräder, auch mit Beiwagen
• einem Hubraum bis 125 cm³
• eine Motorleistung bis 11 kW
(Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) 0,1 kW/kg)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B)
• einem Hubraum mehr als 50 cm³
• einer Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h
• eine Motorleistung bis 15 kW
A2
Voraussetzungen:

Mindestalter:
• 18 Jahre

Einschluss:
Klassen A1 und AM

Hinsweise:
Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein). Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen.

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen
• eine Motorleistung bis 35 kW
(Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) 0,2 kW/kg)
AM
Voraussetzungen:

Mindestalter:
•15 Jahre

Einschluss:
-

Hinsweise:
-

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
• einem Hubraum bis 50 cm³
• einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
• eine Motorleistung bis 4 kW
Dreirädrige Kleinkrafträder
• einem Hubraum bis 50 cm³
• einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
• eine Motorleistung bis 4 kW

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
• einem Hubraum bis 50 cm³
• einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
• eine Motorleistung bis 4 kW

Klassen B, B96 und BE

B
Voraussetzungen:

Mindestalter:
• 18 Jahre
• 17 Jahre bei BF17

Einschluss:
Klasse L und AM

Hinsweise:
Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen KFZ im Inland, im Falle eines KFZ mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Kraftfahrzeuge
zulässige Gesamtmasse bis 3500 kg
• bis 8 Personen außer dem Fahrzeugführer

auch mit Anhänger
• zulässige Gesamtmasse bis 750 kg
• über 750 kg, in Kombination bis 3500 kg zulässigen Gesamtgewicht
BE
Voraussetzungen:

Mindestalter:
• 18 Jahre
• 17 Jahre bei BF17

Einschluss:
Klasse AM und L

Hinsweise:
Vorbesitz der Klasse B. Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger
• einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
B96
Voraussetzungen:

Mindestalter:
• 18 Jahre
• 17 Jahre bei BF17

Einschluss:
Klasse AM und L

Hinsweise:
Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer.

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger
• einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg
BF17
Voraussetzungen:

Begleitende Person:
• 30 Jahre
• Maximal 1 Punkt
• 5 Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis
• Die begleitende Person und der Fahrer müssen nüchtern sein

Hinsweise:
Während der Fahrt muss sich die begleitende Person im Auto befinden
  • 02158 800679

  • info@fahrschule-diana-thelen-rettig.de